Beschreibung
Verkehrszeichen – Sackgasse für Radverkehr und Fußgänger durchlässig, Zeichen 357 – 50 gem. StVO
Das rechteckige Schild hat einen blauen Grund und wird von einer weißen Lichtkante umgeben. In der Mitte des Schildes ist das Verkehrszeichen für Sackgasse zu sehen. Dieses besteht aus einem großen T, wobei der senkrechte Balken weiß und der waagerechte Balken rot ist. Darüber ist, in einem weißen Rechteck, ein Fußgänger und ein Fahrrad in schwarz zu sehen.
Das Verkehrszeichen „Sackgasse für Rad- und/oder Fußgänger frei“ teilt dem Verkehrsteilnehmern mit, dass diese Straße nur für Rad und Fußgänger durchgängig befahrbar/ begehbar ist. Das Verkehrszeichen mit der VZ-Nummer 357-50 entspricht der StVO und zählt zu den Richtzeichen.
Produkteigenschaften:
- Aluminium, 2 mm, RA1
- Maße: 630 x 420 mm
- witterungsbeständig
- Lochung: ungelocht
- zur Anbringung im Außenbereich
- zur Wand- und Pfostenmontage geeignet




